Der städtebauliche Entwurf der Fakultät Raumplanung im Wintersemester 18/19 und Sommersemester 2019 befasste sich mit dem stillgelegten Rangierbahnhof in Hamm. Die Aufgabe in den beiden Semestern war es, einen Analyseplan, einen Rahmenplan, einen Gestaltungsplan sowie einen Bebauungsplan zu erstellen und zusätzlich ein Arbeitsmodell des endgültigen Entwurfs zu bauen. Es gab über 30 Gruppen, die aus maximal 5 Personen bestanden. Im Laufe der Semester sind viele verschiedene Ideen aufgekommen, die von den Gruppen umgesetzt wurden und so kam es zu vielen verschiedenen Endergebnissen. Im Folgenden werden die Ergebnisse meiner Gruppe vorgestellt, welche aus den Mitgliedern Maie B., Robin G., Thomas H., Johanna L. und mir bestand:

Analyseplan

Zu Beginn erfolgt eine pflichtige geführte Ortsbegehung. Die Ortsbegehungen dienen als Basis für die problemorientierte Bestandsaufnahme. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme sollen bestehende Strukturen, Nutzungen, Eigenarten, Qualitäten und Missstände erhoben werden. Zusätzlich zur ersten Ortsbegehung wird in der weiteren Bearbeitung von vertiefenden, individuellen Ortsbegehungen in Arbeitsgruppen ausgegangen. Aufbauend auf der Bestandsaufnahme werden Bewertungen des Bestandes im Plangebiet vorgenommen. Welche Strukturen haben Qualität und sollen beibehalten bzw. entfaltet werden? Was ist mangelhaft und sollte behoben werden? Welche Gegebenheiten sind unantastbar, prägend? Mit diesen Fragen muss der Raum bewertet werden.

Zum Einstieg in die konzeptionelle Planung wird ein räumliches Leitbild festgelegt. Das räumliche Leitbild zeigt die bildhafte Vorstellung der konzeptionellen Idee für die baulich-räumliche Entwicklung des Stadtraumes. Es dient als Leitlinie für die weitere konzeptionelle Arbeit. Spätere Planungsschritte sind am räumlichen Leitbild zu messen und zu überprüfen.
Das Leitbild leitet sich aus den formulierten Zielen bzw. dem Programm für die weitere Planung ab. Dieses Programm bildet das Fundament für die konzeptionelle Planung und sollte eine Zukunftsvision für das Plangebiet aufzeigen. Ziel ist die sukzessive Entwicklung einer tragenden Idee für die zukünftige Entwicklung des Plangebiets auf Grundlage der Analyseergebnisse.

Rahmeplan

Der Rahmenplan gliedert sich in zwei Teile auf. Es gibt den strategischen Rahmeplan, welcher größere Maßnahmen vorstellt und die Einbindung in den bestehenden Raum beschreibt und den städtebaulichen Rahmenplan welcher die detailiertere Umsetzung von Maßnahmen im Plangebiet darstellt.

Der Rahmenplan setzt die Aussagen des Leitbilds räumlich um und enthält grundsätzliche Aussagen und Vorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Plangebiets. Der Rahmenplan ist Ergebnis der Abwägung von Nutzungsvarianten und stellt somit die bestmöglichste Entwicklung für den Planungsraum dar. Er findet konzeptionelle Maßnahmen für die in der Bestandsbewertung festgestellten Potenziale und Restriktionen. Dabei werden Belange des Städtebaus, der Landschaftsplanung und der Verkehrsplanung dargestellt.

Gestaltungsplan

Der Gestaltungsplan setzt konzeptionelle Aussagen in konkrete Bau- und Freiraumstrukturen um, konkretisiert die planerischen Absichten und zeigt damit ein möglichst reales Bild der Planung. Von Bedeutung ist das Zusammenspiel von Bebauung, Freiraum, öffentlichem Raum und Erschließung sowie von neuen Strukturen und Bestand.

Bebauungsplan

Für das städtebauliche Konzept des engeren Plangebiets wird ein Bebauungsplan erarbeitet, der zeichnerische und textliche Festsetzungen und eine Begründung enthält. Durch den Bebauungsplan werden die grundlegenden Planungen des Gestaltungsplans rechtsverbindlich festgesetzt.

Arbeitsmodell

Das Arbeitsmodell mit Geländehöhen, Bestandsgebäuden (gemäß vorhandener Höhen) und wesentlichen Freiraumstrukturen im Maßstab 1:1000 wurde angefertigt um die Dimensionen besser einschätzen zu können und mögliche Bebauungsformen auszuprobieren. Es dient der Annäherung an das städtebauliche Entwerfen und der Überprüfung von konzeptionellen Strukturen. Es erleichtert die Entwicklung einer räumlich-baulichen Konzeption für das engere Plangebiet und ermöglicht das Entwerfen in einer dritten Dimension.

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